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Dieses Thema hat 471 Antworten
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Maewin Offline



Beiträge: 20

22.04.2009 07:04
#421 RE: Wartehalle Antworten
In Antwort auf:
spiel´ zur Abwechslung mal fair, ordentlich und wie ein Mann. :-)


Wie man es von dir kennt...eine inhaltsleere Wortblase.

Blue:
~ 2x AoB HBs + 2 AoB Kolonien mit allen Vorteilen (Ressourceneinkünfte, Jammer, ISG Zonen Hopping)

~ Stärkeübergang 2.000 bis 3000. Einen 2. Supporter gibt es nicht ohne Grund

~ statt davon für die Koloniesicherung etwas abzuziehen - nein da wird lieber einer der vielen NAP Spieler für Merpha aktiviert

~ Auf Blue total defensive Aufstellung und Tigerking & mich als Underdogs kommen lassen, aber trotzdem noch eine schlechte Quote erzielen. Jede Runde lediglich nur eure 40 CM Waffen (UX,Plutos, Follow, Flame) verschieben und versuchen Ziele auf Maximaldistanz zu finden. Wie man es auch auslegt =>NULL INTIATIVGEIST !!!

~ aber völliges Erstaunen, dass Tigerking & ich keine Evapods bestellen, OBWOHL doch der AoB Chefe Rennreh von Conaris nach Blue heimgekehrt ("Wie ihr packt nicht ein?")

~ sich als großer Beschützer kleiner Völker aufspielen sich aber auf Merpha Elite daran hochtrainieren und wo es nur geht bei den kleinen bereichern.

~ Phyrus oder Pfuscher...nicht einmal zu einfallsreichen Namen für deine 3. oder 4. Völker hat es gereicht.


Nee laß mal...nimm dir deinen Spruch mal selbst zu Herzen und handel danach. Und wenn ihr noch weitere 40 CM Waffen aufbietet. Wenn das alles ist was ihr könnt, dann werdet ihr jedes Schiff, jeden Panzer und jeden Trooper einzeln mit CMs zerlegen müssen.
g00gle Offline



Beiträge: 46

22.04.2009 09:39
#422 RE: Wartehalle Antworten

*einmisch*

mein erster Zug müsste demnächst sein.

1. Das gab es doch schonmal in einem anderen Thread - Ingame Diplomatie bitte auch nur Ingame austragen. So Lange Nachrichten kannst du gerne in deinem nächsten zug verschicken.

2. Wenn du meinst eine Waffe ist überpowert, dann Schreib es bitte in einen Diskussionsthread der passt.

3. Wenn du eine Taktik vom Gegner scheisse findest, dann zeig ihm, dass sie scheisse ist indem du ihn für diese Taktik bestrafst. Erzähl mir nicht dass du nicht in der lage bist cm-waffen zu kontern - da gibt es doch genug möglichkeiten und sos chnell dürfte er dann auch nicht vorrücken können.

4. Null Initiativgeist? Wo ist das Problem? (PM reicht mir hier, als ein langen post)

5. Den Völkernamen-ausrutscher überlese ich lieber, abgesehen davon soltest du als Referenz IMMER dein eigenes Volk nehmen. bei meinem hats nur aufgrund eines Datenbankproblems mit dem ursprünglichen Namen nicht geklappt.

--also bitte ingame klären und nun zurück zur Wartehalle--

---
Wahre worte sind Woltuend
Wohltuende Worte sind nicht wahr.

Maewin Offline



Beiträge: 20

22.04.2009 10:26
#423 RE: Wartehalle Antworten
*einmisch abgelehnt*

1. das war weder Roleplay noch ingame Schriftkram. Eben >off topic<

2. die Aw hat mit dem zitierten Satz des AoB Chefe einen klaren Bezugspunkt. Demnach ging es nicht um die Waffengattung selbst, sondern deren massenhaften Einsatz als Mittel der Vermeidung von Nahkampf bei dem sie selbst Schaden nehmen würden. 2:1 Überlegenheit, aber sich mit CM Fernwaffen eindecken und den Gegner zwingen irgendwann doch die vorbereitete Fleischmühle zu betreten. Da er Fairness & Mannhaftigkeit reklamiert muß er sich daran messen lassen...beides kann ich in dieser / seiner Spielweise nicht erkennen. Dabei bleibe ich.

3. Jene, die die Lage am wenigsten kennen meinen immer die meiste Ahnung zu haben.
4. ???
5. nun zurück zur Wartehalle
Der irdische WULT Offline




Beiträge: 844

22.04.2009 10:58
#424 RE: Wartehalle Antworten

Möge das dumme Geschwafel in der Wartehalle aufhören, denn sonst wird das hier auch noch dichtgemacht. Reicht es denn nicht, dass jeder Thread der zu so nem dummen Geschwafel aufgemacht wird, geschlossen wird? Müssen nun auch andere Threads missbraucht werden?
Und als würde das nicht reichen, wird die Einmischung eines Neulings abgelehnt, obwohl sie die einzige Äußerung ist, die ein gewisses positives Denken erahnen läst.
Super Jungs!

Ich geb Euch nen Tipp:

Haltet zur Abwechslung den Rand.

-----------------------------------------------------
Toleranz ist oft nicht mehr als die Abwesenheit von klaren Werten und Moralvorstellungen.

Maewin Offline



Beiträge: 20

22.04.2009 11:00
#425 RE: Wartehalle Antworten
[...]sagte der total verböhlte Wult und mußte machmal Husten zwischen zwei irren Lachern. :)
g00gle Offline



Beiträge: 46

22.04.2009 11:33
#426 RE: Wartehalle Antworten

Also an S4 ist für michd as Hauptmanko dass ich dafür ne VM oder wieder WINE einsetzten müsste. Falls es mit WINE geht wäre das nett. =) Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt?

---
Wahre worte sind Woltuend
Wohltuende Worte sind nicht wahr.

Prophet ( gelöscht )
Beiträge:

22.04.2009 14:14
#427 RE: Wartehalle Antworten
Aufbau der IFRS [Bearbeiten]

Die Standards [Bearbeiten]

Die IFRS sind eine Sammlung von Regeln für die Rechnungslegung betriebswirtschaftlicher Unternehmen. Mit IFRS werden in der deutschen Fassung sowohl die einzelnen, seit 2003 neu erstellten Standards (z. B. IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse) als auch die Gesamtheit aller Standards (IFRS und IAS) und Interpretationen (von SIC und von IFRIC) bezeichnet. Für diese Gesamtheit aller anzuwendenden Vorschriften wird in der verbindlichen englischen Fassung die Bezeichnung IFRSs zur Unterscheidung vom einzelnen Standard (IAS) verwendet.

Die Auslegungen [Bearbeiten]

Um eine einheitliche Auslegung und Anwendung der einzelnen Standards zu gewährleisten, wurde vom Board 1997 das SIC und spätere IFRIC gegründet. Aufgabe des IFRIC ist es zeitnahe Lösungen von Problemen zu erarbeiten, die bei der Anwendung der IAS/IFRS in der Praxis auftreten.

Die Rahmenbedingungen [Bearbeiten]

Das Framework ist der Rahmen, in dem sich die IFRS und die Interpretationen bewegen sollen - kein eigentlicher Standard. Das Framework hat nur den Charakter eines Rahmens für die Entwicklung künftiger Rechnungslegungsgrundsätze. Es ist insoweit ein Arbeitsprogramm, das an die Entwickler von Rechnungslegungsfragen adressiert ist, insbesondere nationale Gesetzgeber und Standardsetter.

Es kann daher nur immer wieder betont werden, dass das Framework selbst – bis auf Ausnahmefälle (IAS 8.11 (b)) – keine Bedeutung für die Entscheidung von einzelnen Bilanzierungsfragen hat. Das Framework geht ausdrücklich davon aus, dass alle Anforderungen, die im Framework formuliert sind, dann eingehalten sind, wenn die Einzelregelungen der einzelnen IFRS eingehalten sind. Nach dem Framework gibt es daher per Definition keinen Widerspruch zwischen Framework und IFRS.

Das Framework nähert sich Begriffen wie den einzelnen Abschlussposten und gibt grundsätzliche Hinweise für den Ansatz und die Bewertung dieser Posten, allerdings ohne verbindliche Voraussetzungen vorzugeben.

Sprache [Bearbeiten]

Die IFRS werden in englischer Sprache verfasst und sind in dieser Fassung verbindlich. Zur Erleichterung der Anwendung werden sie aber von der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF, eine Stiftung, die das IASB treuhänderisch organisiert), dem Eigentümer der Rechte an den IFRS, in verschiedene Sprachen übersetzt, u.a. Deutsch.

Die Überarbeitung der deutschen Fassung der IFRS wird zur Vermeidung von Auslegungsstreitigkeiten und diesbezüglicher prozessualer Folgen verstärkt gefordert. So kritisiert Niehus in einem Aufsatz vom 18. November 2005 (Niehus, Rudolf J., in: Der Betrieb 2005, S. 2477), dass die von der IASCF veranlasste Übersetzung sprachlich mangelhaft, die Terminologie nicht konsistent und der Fremdartigkeit im Deutschen unbekannter englischer Rechtsbegriffe nicht Rechnung getragen worden sei. Moniert werden Übersetzungsfehler, Unvollständigkeiten und terminologische Fehler. Zudem seien im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) und in der Sammlung des IASCF unterschiedliche Textfassungen veröffentlicht. Von der IASCF herausgegebene deutschsprachige Materialien zu den IFRS seien nicht amtlich, da keine offiziell transformierte Version im Amtsblatt existiere und sie jederzeit durch die IASCF abänderbar seien. Auch dem Framework des IASB, die den Kommentaren der EU zu Einzelregelungen der IAS-VO beigefügt seien, käme keine Gesetzeskraft zu.

Ziele der IFRS [Bearbeiten]

Abschlüsse, die nach den IFRS aufgestellt werden, sollen primär Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern. Das mag auf den ersten Blick erstaunlich selbstverständlich klingen. Die herkömmliche deutsche Rechnungslegung nach dem 3. Buch des HGB bezweckt allerdings für Jahresabschlüsse vornehmlich den Gläubigerschutz und erst zweitrangig die Informationen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Oberste Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung sind der Grundsatz der Periodenabgrenzung und das Fortführungsprinzip. Verständlichkeit, Entscheidungsrelevanz, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit sind die qualitativen Anforderungen, denen der Abschluss genügen muss.

Die IFRS sollen

* die Vergleichbarkeit der Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen weltweit erleichtern und damit
* den Aufbau eines integrierten Kapitalmarkts gewährleisten, der wirksam, reibungslos und effizient funktioniert,
* den Schutz der Anleger verbessern,
* das Vertrauen in die Finanzmärkte und den freien Kapitalverkehr im Binnenmarkt stärken,
* für grenzüberschreitende Geschäfte oder für die Zulassung an allen Börsen der Welt nutzbar machen.

Nach einem Bericht der Computer-Zeitung vom 29. August 2005 unterstützen die zu den HGB-Abschlüssen parallel erstellten IFRS-Abschlüsse die Kreditverhandlungen mit den Banken aufgrund der erhöhten Transparenz bezüglich einiger Kennzahlen wie Liquidität, Eigenkapitalquote und Lagerumschlag.

Entstehung [Bearbeiten]

Dachorganisation ist die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF); sie wurde im März 2001 in Delaware, USA, errichtet und hat zwei Organe: das IASB und das Board of Trustees, sowie zwei Gremien: das IFRIC und das SAC.

IFRIC [Bearbeiten]

Das IFRIC hat die Aufgabe, die Anwendung der IFRS (mit Zustimmung des IASB) zu interpretieren.

SAC [Bearbeiten]

Das SAC (Standard Advisory Council) steht dem IASB und dem Board of Trustees als ein weiteres beratendes Gremium zur Verfügung. Es besteht aus mindestens 30 Mitgliedern.

Aktuelle Standards und Interpretationen [Bearbeiten]

Standards [Bearbeiten]
IAS-Nr. Thema
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
IFRS 4 Versicherungsverträge
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
IFRS 8 Operative Segmente
IAS 1 Darstellung des Abschlusses
IAS 2 Vorräte
IAS 7 Kapitalflussrechnungen
IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
IAS 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
IAS 11 Fertigungsaufträge
IAS 12 Ertragsteuern
IAS 14 Segmentberichterstattung
IAS 15 Informationen über die Auswirkungen von Preisänderungen
IAS 16 Sachanlagen
IAS 17 Leasingverhältnisse
IAS 18 Erträge
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse
IAS 23 Fremdkapitalkosten
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen
IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
IAS 30 Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen (ab 1. Januar 2007 ersetzt durch IFRS 7)
IAS 31 Anteile an Joint Ventures
IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung
IAS 33 Ergebnis je Aktie
IAS 34 Zwischenberichterstattung
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
IAS 41 Landwirtschaft

Interpretationen [Bearbeiten]
Nr. Thema
SIC-7 Einführung des Euro
SIC-10 Beihilfen der öffentlichen Hand – kein spezieller Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten
SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften
SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Einheiten – nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen
SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreizvereinbarungen
SIC-21 Ertragssteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögensgegenständen
SIC-25 Ertragssteuern – Änderungen im Steuerstatus eines Unternehmens oder seiner Anteilseigner
SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen
SIC-29 Angabe – Vereinbarungen von Dienstleistungslizenzen
SIC-31 Erträge – Tausch von Werbeleistungen
SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte – Websitekosten
IFRIC 1 Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen
IFRIC 2 Mitgliedschaftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente
IFRIC 3 Emissionsrechte (zwischenzeitlich wieder zurückgezogen)
IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist
IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung
IFRIC 6 Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben – Elektro- und Elektronik-Altgeräte
IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2
IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate
IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung
IFRIC 11 IFRS 2 - Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme
IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

Verbindlichkeit der IFRS [Bearbeiten]

Mitgliedstaaten der EU [Bearbeiten]

Rechtsverbindlichkeit erlangen die IFRS erst durch ihre Anerkennung ("endorsement") durch die Europäische Kommission. Die EU-Kommission hat mit Verordnung vom 29. September 2003 alle internationalen Rechnungslegungsstandards, die am 14. September 2002 vorlagen, mit Ausnahme von IAS 32 und IAS 39, sowie die entsprechenden Interpretationen übernommen. Diese EU-Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat; damit wurden die Standards automatisch zu nationalem Recht. Die Anerkennung neuer oder überarbeiteter IFRS für die EU erfolgt durch ein besonderes EU-Rechtsetzungsverfahren, der Komitologie. Hierbei legt die Kommission ihren Vorschlag für die Anerkennung (oder Ablehnung) eines IFRS einem Regelungsausschuss (Accounting Regulatory Committee – ARC) vor. Dieser besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission. Stimmt der Ausschuss dem Anerkennungsvorschlag der Kommission zu, trifft die Kommission die Vorkehrungen für die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes in der EU mittels EU-Verordnung.

* Nach der Verordnung (EG) Nr.1606/2002 vom 19. Juli 2002 (ABl EG L 243/1 v. 11. September 2002) haben Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind (kapitalmarktorientierte Unternehmen), ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach IFRS aufzustellen.
* Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) die Verpflichtung zur Anwendung der IFRS auch auf die Unternehmen ausgedehnt, deren Wertpapiere zwar noch nicht gehandelt werden, die sich aber im Zulassungsprozess befinden.
* Unternehmen, die aufgrund einer Börsennotierung außerhalb der EU verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss nach anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards aufzustellen (derzeit nur US-GAAP) und Unternehmen, von denen nur Schuldverschreibungen, aber keine Aktien gehandelt werden, wurde eine Übergangsfrist zur Umstellung auf die IFRS bis 2007 eingeräumt.

Die EU veröffentlicht die anerkannten IFRS im Amtsblatt der Europäischen Union in allen Amtssprachen der Europäischen Union. Nach der EU-Verordnung sind die IFRS aber nicht, wie in IFRS selbst vorgeschrieben, in der englischen Originalfassung verbindlich, sondern in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates. Damit ist für deutsche Unternehmen im Rahmen der EU-Verordnung die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte deutsche Fassung der IFRS verbindlich. Die EU nimmt die Übersetzung der IFRS in die Amtssprachen teilweise selbst vor. Es werden immer wieder Klagen über die mangelnde Qualität dieser EU-Übersetzung geäußert.

Nicht-Mitgliedstaaten der EU [Bearbeiten]

In der Schweiz hat am 11. November 2002 die Zulassungsstelle der Schweizer Börse (SWX) entschieden, dass alle inländischen börsennotierten Nichtbanken des Hauptsegmentes ab 2005 die IFRS oder US-GAAP einzuhalten haben.

Für in Nebenindizes notierte Unternehmen ist wahlweise die Bilanzierung nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung, IFRS oder US-GAAP vorgeschrieben. Die Swiss GAAP FER lehnen sich bei weniger strengen Vorschriften eng an die IFRS an.

Freiwillige Anwendung von IFRS/IAS in Deutschland [Bearbeiten]

Alle anderen Unternehmen können ihren Konzernabschluss freiwillig nach IFRS aufstellen. Außerdem ist es diesen Unternehmen gestattet, ergänzend zu ihrem HGB-Jahresabschluss einen zusätzlich freiwillig erstellten IFRS-Einzelabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die meisten Mittelständler in Deutschland bereiten sich einer Umfrage zufolge auf die neuen internationalen Bilanzierungsregeln vor. Fast 60 Prozent der Unternehmen haben sich bereits mit IFRS befasst, ergab eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. 80 Prozent der 600 befragten Firmen wollen allerdings ihre Rechnungslegung nicht umstellen.

Unterschiede zu nationalem Recht [Bearbeiten]

Deutschland - Unterschiede zum HGB [Bearbeiten]

Der wesentliche Unterschied zu den Rechnungslegungsvorschriften des HGB besteht darin, dass nicht mehr Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung, sondern Informationen für Stakeholder im Vordergrund stehen. Insbesondere den Investoren am Kapitalmarkt sollen die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die sie für ihre Anlageentscheidungen benötigen. Dieser Bilanzzweck ist Hintergrund des angloamerikanischen Grundsatzes "true and fair view/fair presentation", der über Art. 2 der 4. Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie 78/660 in § 264 II HGB seinen Niederschlag gefunden hat. Danach hat der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" des Unternehmens zu vermitteln. Nach herrschender Ansicht tritt dieser Grundsatz allerdings hinter den Einzelvorschriften der §§ 265 ff. HGB und hinter den GoB zurück, so dass es sich entgegen der angloamerikanischen Konzeption des "true and fair view" nicht um ein "overriding principle" handelt. Andernfalls würde man in fast allen Fällen zu einer Erhöhung des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses gelangen. Einzelabschlüsse nach IFRS sind - im Gegensatz zu Konzernabschlüssen - nicht befreiend, es muss also in Deutschland eine zusätzliche Handelsbilanz aufgestellt werden, die z.B. bei Aktiengesellschaften die Gewinnausschüttung begrenzt und als Grundlage für die Steuerbilanz - die nach den handelsrechtlichen GoB aufzustellen ist - und damit der Besteuerung dient. In anderen europäischen Ländern (z.B. den Niederlanden) wird dieser doppelte Aufwand durch Anwendung unterschiedlicher Besteuerungsregeln auf den IFRS-Abschluss und Reduktion der Ansatzwahlrechte vermieden und hierdurch ein relativer strategischer Standortvorteil erzielt.

Als technischer Unterschied in der Kodifizierung der Vorschriften ist das HGB als Code Law ausgestaltet, was eine weitgehende Abstraktion als Ziel und zumeist eine Interpretation bezogen auf den Einzelfall zur Notwendigkeit hat. Die IFRS sind hingegen als Case Law geschrieben, um möglichst viele und alle erdenklichen Einzelfälle zu erfassen. Dieser Unterschied wird bereits in Umfang und Fülle der Vorschriften deutlich. Während die relevanten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB je nach Drucklegung nur 50 Seiten umfassen, sind die IFRS i. d. R. bis zu 1.000 Seiten stark. Allerdings gibt es beim IASB deutliche Bemühungen, die IFRS ausschließlich prinzipienorientiert und nicht sachverhaltsspezifisch auszugestalten. Doch birgt dies gewisse Risiken hinsichtlich der weltweiten Einheitlichkeit der Auslegung. International gibt es außer dem IFRIC kein Gremium, das ähnlich dem deutschen Institut der Wirtschaftsprüfer für eine einheitliche Auslegung prinzipienorientierter Regeln sorgen könnte.

Schweiz - Unterschiede zur Bilanzierung nach OR und Swiss GAAP FER [Bearbeiten]

In der Bilanzierung nach OR ist eine weitgehende Freiheit für das Unternehmen enthalten. Während die Rechnungslegung nach OR mehr auf den Gläubigerschutz fokussiert (ausgeprägtes Vorsichtsprinzip mit erlaubter Bildung stiller Reserven), geht IFRS mehr auf die Aktionäre ein (true and fair view, die Jahresrechnung soll also ein möglichst wahrheitsgetreues Bild liefern). Form und Umfang sind in OR nur rudimentär geregelt. Damit verbunden ist eine hohe Intransparenz und eine weit reichende Freiheit beim Anfall von ausgewiesenem Gewinn durch Schaffung und Auflösung von Stillen Reserven.

Aktuelle Entwicklung [Bearbeiten]

Der Rechtsausschuss des Bundestags prüft, ob das Parlament die Entwicklung der IFRS stärker beeinflussen kann. "In der deutschen Wirtschaft besteht der Wunsch nach einheitlichen Standards, die kostenträchtige Doppelbilanzierungen überflüssig machen", sagte Olaf Scholz (SPD) der Börsen-Zeitung vom 17. Mai 2005 zufolge [1]. Der Prozess laufe aber nicht rund. Deshalb stehe das Thema nun auf der Tagesordnung der Politiker.

Nach einer Umfrage von PricewaterhouseCoopers und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag aus dem Jahr 2005 lehnten 79 Prozent der befragten deutschen Unternehmen einen Wechsel zur Rechnungslegung nach IFRS ab.[2]

Am 15. Februar 2007 hat der IASB den Entwurf eines IFRS-Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU, engl. SME) vorgelegt (IFRS for PE, IFRS for Private Entities). Dieser sieht weniger Wahlrechte, vereinfachte Ansatz- und Bewertungsvorschriften und geringere Angabepflichten im Anhang für die KMUs vor. Mit der endgültigen Fassung wird im ersten Quartal 2009 gerechnet. Damit der deutsche Mittelstand befreiend nach IFRS Rechnung legen könnte, müssten die IFRS for PE in das deutsche Recht übernommen werden. Experten rechnen damit, dass dies ab 2010 der Fall sei, die Bilanzrevolution wäre dann komplett. [3]

Siehe auch [Bearbeiten]

* Jahresabschluss, United States Generally Accepted Accounting Principles
* Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)
* Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
* Portal:Wirtschaft

Literatur [Bearbeiten]

* International Accounting Standards Board (Hrsg.) (2008): International Financial Reporting Standards (IFRSs®) 2008 (including International Accounting Standards (IASs™) and Interpretations as at 1st January 2008), published bei the IASB; http://www.iasb.org.

* Wolfgang Ballwieser, KPMG und Dieter Ordelheide (Hrsg.), Transnational Accounting, Volume 1, New York 2001: Germany - Individual Accounts S. 1217 - 1351, Germany - Public Accounts S. 1351ff., ISBN 978-1561592463.
* Werner Bohl, Joachim Riese, Jörg Schlüter (Hrsg.) (2006): Beck'sches IFRS-Handbuch: Kommentierung der IFRS, C.H.Beck, ISBN 3-406-53939-4.
* Bernhard Großfeld, Claus Luttermann (2005), Bilanzrecht - Die Rechnungslegung in Jahresabschluß und Konzernabschluß nach Handelsrecht und Steuerrecht, Europarecht und IAS/IFRS, 4. Auflage, C.F. Müller, ISBN 3-8114-2348-7.
* Paul J. Heuser, Carsten Theile (2007): IFRS-Handbuch. Einzel- und Konzernabschluss, 3. Aufl., Schmidt, ISBN 978-3-504-35012-3.
* Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (2006): IFRS-Kommentar, 4. Aufl., Haufe, ISBN 3-448-06981-7.
* Stefan Kudert, Peter Sorg (2004): IFRS - leicht gemacht, Kleist, ISBN 3-87440-204-5.
* Alexander Leoff, Lars Rengel-Frank, Tomas Mielert (2005): IFRS/IAS: Internationale Rechnungslegung, W3L, ISBN 3937137408.
* Matthias Müller (2005): IFRS. Grundlagen für Aufsichtsrat und Unternehmenspraxis, Bund, ISBN 3-7663-3588-X.
* Arno Prangenberg, Matthias Müller (2006): Konzernabschluss International, 2. Aufl. Schäffer-Poeschel, ISBN 3-7910-2417-5.
* PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2008): IFRS für Banken, 4. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage (in zwei Bänden), Fachverlag Moderne Wirtschaft, ISBN 3-934803-350 .
* PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2007): IFRS für Investmentfonds, 2., erw. u. akt. Auflage , Fachverlag Moderne Wirtschaft, ISBN 3-934803-25-3.
* KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2004): IFRS aktuell Neuregelungen 2004: IFRS 1 bis 5 Improvements Project Amendments IAS 32 und 39, Schäffer-Poeschel, ISBN 3-7910-2346-2.
* KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2008): IFRS visuell Die IFRS in strukturierten Übersichten, Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-2726-5.
* Klaus Ruhnke (2005): Rechnungslegung nach HGB und IFRS, Schäffer-Poeschel, ISBN 3-7910-2359-4.
* Grischek, M.: Rechtswörterbuch - Lexikon für IFRS, Rechnungslegung, Steuerrecht, Prüfung und Beratung., Köln: DKMG Verlag, 2005. ISBN 3-00-017388-9
* Barbara E. Weißenberger (2007): IFRS für Controller. Alles, was Controller über IFRS wissen müssen, 1. Aufl., Haufe, ISBN 978-3-448-06818-4.
* Buchholz, Rainer, Internationale Rechnungslegung, 6., völlig neu bearbeitete Auflage, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-503-10305-8
* Federmann, Rudolf / IASCF (Hrsg.), IAS/IFRS-stud. - Für Studienzwecke gekürzte deutsche Originalfassung mit über 40 Abbildungen und einer Einführung, 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2006, ISBN 978-3-503-09040-2
* Guttenbacher, Steffen: Unternehmenssteuerung und Bilanzpolitik im Spannungsfeld der Rechnungslegung nach HGB und IFRS,Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2008, ISBN 978-3-89952-373-7
* Wilfried Funk, Jonas Rossmanith: Internationale Rechnungslegung und Internationales Controlling, Gabler 2007, ISBN 3834902519
* Pellens, Fülbier, Gassen, Sellhorn (2008): Internationale Rechnungslegung, Schäffer-Poeschel, 7. Aufl., ISBN 9783791027562
* Jan Janssen (2009): Rechnungslegung im Mittelstand, Gabler-Verlag, ISBN 9783834916037

http://de.wikipedia.org/wiki/Internation...rting_Standards

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I´m not here to make everybody happy.
Understating, yet relentless.
UFP. Wir sind die Guten!(tm) http://www.ufp.de.lv/
All your thread are belong to us.

Tokei Ihto Offline



Beiträge: 324

22.04.2009 14:36
#428 RE: Wartehalle Antworten

Zitat von Prophet
Aufbau der IFRS [Bearbeiten]

...

http://de.wikipedia.org/wiki/Internation...rting_Standards



Habe ich irgend was verpasst ?

TheScarabeus Offline




Beiträge: 418

22.04.2009 17:01
#429 RE: Wartehalle Antworten

Nö....

is aber nen guter Spoiler zwischen dem Mist da oben (mal wieder) und dem normalen Wartegeschwaffel hier unten.


Und deswegen will ich darauf nicht näher eingehen =)

Was S4 betrifft: Also ich habs mal getestet , es lief unter Wine auf Suse 11.1, wobei ich ein Problem hatte... aber welches hab ich vergessen...


Gruß, Scara

Snake Offline




Beiträge: 104

22.04.2009 18:24
#430 RE: Wartehalle Antworten

Wir sind die Guten :-)

Hastrubal Offline




Beiträge: 634

22.04.2009 20:05
#431 RE: Wartehalle Antworten
In Antwort auf:
...zwischen dem Mist da oben


Damit kennt sich der Scarabaeus [Mistkäfer] bekanntlich besonders gut aus. Lebt von dem was bei den großen Tieren hinten abfällt. Also schön die Mistkugel flach halten. ;)
Bear Offline




Beiträge: 243

22.04.2009 21:57
#432 RE: Wartehalle Antworten

was ist eigentlich der natürliche Feind des mistkäfers?

Hastrubal Offline




Beiträge: 634

22.04.2009 21:59
#433 RE: Wartehalle Antworten

Robin Rotkehlchen :)

TheScarabeus Offline




Beiträge: 418

22.04.2009 23:57
#434 RE: Wartehalle Antworten

Hastrubal hats erfasst.


Dafür bekommst du einen Keks von mir! Aber nicht krümmeln ;)


Ich muss mal ne Keks Top Liste einrichten... hab bis jetzt 2 Stück vergeben *g*

Unglaublich xD

Hastrubal Offline




Beiträge: 634

23.04.2009 06:37
#435 RE: Wartehalle Antworten

Keine leeren Versprechungen...und ich hoffe die angesammelten Kekse sind im August auch da.;) Am liebsten aus Mürbeteig oder Spritzgebäck (von der Backanleitung nur 2/3 Zucker). Laß es das deine Oma machen, dann wirds auch was.

TheScarabeus Offline




Beiträge: 418

23.04.2009 08:19
#436 RE: Wartehalle Antworten

Nicht immer aus den eigenen Lücken auf andere Leute schließen!

Ich glaube mal behaupten zu können, ich kann kochen und backen.... werde meine Oma also nicht damit beheligen ;) Außerdem ist die ohnehin nicht in der Lage dazu ;)

Für dich kann ich ja mal nen Hasenbraten machen, hm?

Jap... WENN ich komme (momentan siehts so aus, als fällt kein Tennisturnier drauf), dann bring ich die verdienten Kekse mit. Ehrensache

BananaJoe Offline




Beiträge: 361

23.04.2009 11:33
#437 RE: Wartehalle Antworten
Eh, Scara, laber hier nich rum sonder zieh mal wieder, hinkst schon fast ne Woche hinterher, alter Schnarchsack. :-)

mfG Banana
Excalibur Offline




Beiträge: 1.317

24.04.2009 12:14
#438 RE: Wartehalle Antworten
Zitat von Gambit
6 Muni für einen Dictator ist ein bisschen wenig.


Das finde ich nicht so schlimm, vielleicht sollte er dafür über Minen fahren können oder etwas schneller sein ? Das wäre dann ein richtiger Durchbruchspanzer, der sich stärker vom Imperator (defensiv) abgrenzen würde. Jedes Set sollte einen Durchbruchpanzer haben, der über Minenfelder fahren kann. Dann kommt mal Bewegung ins Schlachtfeld.
So in dieser Art - siehe Bild.
Angefügte Bilder:
Durchbruchspanzer1.jpg  
Excalibur Offline




Beiträge: 1.317

09.05.2009 13:23
#439 RE: Wartehalle Antworten

Eilmeldung - mache gerade eine Großveranstaltung und habe keine Minute und komme auch nicht weg. Personal ist ausgefallen, echt viel zutun.
Bin erst wieder am Sonntag Abend zurück. Sorry Excalibur

Snake Offline




Beiträge: 104

09.05.2009 17:11
#440 RE: Wartehalle Antworten

Danke für die Nachricht.

So lange wird der Konteradmiral auf dich wohl noch warten können :-)

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